Privater Rundfunk fordert branchenspezifische Korrektur der «Scheinselbständigkeit»
14. Juli 1999
Als ermutigend bezeichnete ein Sprecher der Verbände des privaten Rundfunks die bisher bekannt gewordenen Zwischen-schritte der "Dieterich-Kommission" zur Scheinselbständigkeit. Die Empfehlung an die Politik, das Gesetz zu korrigieren, mache Hoffnung, daß die entstandene Rechtsunsicherheit bald überwunden werde.
Die Verbände weisen darauf hin, daß die bisher veröffentlichten Zwischenergebnisse allerdings im Medienbereich nur teilweise weiterhelfen. Nach wie vor völlig unklar sei die Grenzziehung zwischen der Neuregelung zur Scheinselbständigkeit und dem seit langen Jahren bestehenden Künstlersozialversicherungsgesetz. Notwendig sei hier eine Klarstellung, daß für freie Journa-listen im Geltungsbereich des Künstlersozialversicherungsgesetzes die Vermutungsregel für Scheinselbständige nicht gilt. Die Medienverbände appellieren an die Kommission, durch eine solche Regelung den medienspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Zu welcher nicht vertretbaren Praxis für Sender und Mitarbeiter die Regelung zur Scheinselbständigkeit sonst führen würde, veranschaulicht das folgende Beispiel: Ein freier Journalist, der im Sommer die Urlaubsvertretung eines angestellten Re-dakteurs übernimmt, müßte von Januar bis Juni in der Künst-lersozialkasse sein, im Juli dort abgemeldet und in der allgemeinen So-zialversicherung angemeldet werden, um anschließend im August alles wieder rückgängig zu machen. Solche Abgrenzungsprobleme bestehen nicht in anderen Branchen, weil es dort eine vergleichbare soziale Absicherung für freie Mitarbeiter nicht gibt.