Pressemitteilung

NDR-Gutachten Spartenprogramme

Spartenprogramme im Radio sind nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

7. April 1999

Als "knallharte Interessenpolitik mit dünnem juristischen Anstrich" bezeichnete Hans Kuchenreuther, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), ein derzeit vom NDR verschicktes Gutachten zu Spartenprogrammen des öffentlich-rechtlichen Hörfunks. Ganz besonders ärgerlich ist für Kuchenreuther der Vorwurf, bei den Privatradios könne von einem journalistisch-publizistischen Medium eigentlich nicht mehr die Rede sein. "Das ist ein völlig unverständlicher Angriff gegen die Privatradios und der für sie tätigen Journalisten". Die APR lädt die beiden Autoren des NDR-Gutachtens, die Professoren Holznagel und Vesting ein, Redaktionen von Privatradios zu besuchen und mit den Machern zu diskutieren.

Mit dem Gutachten will der öffentlich-rechtliche Rundfunk den medienpolitischen Boden für seine Jugendradios der "N-Joy-Klasse" bereiten. "Diese Programme sind so inhaltsarm, daß kein Privatradio von einer Medienanstalt eine Lizenz dafür bekäme", wiederholt Kuchenreuther einen gängigen Vorwurf. Die NDR-Schrift bezeichnet dieses Argument als "irrelevant", denn der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks laufe darauf hinaus, in allen Bereichen des Radios wettbewerbsfähig zu sein. Kuchenreuther sieht darin einen unauflösbaren Widerspruch: "Private Formatradios sind für die Gutachter eine inhaltliche Katastrophe - öffentlich-rechtliche Formatradios sind für sie Ausfluß des speziellen öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrages. Das verstehe, wer will." Die Anstalten könnten nicht privaten Radioprogrammen die publizistische Existenzberechtigung absprechen und im gleichen Atemzug den eigenen vergleichbaren Angeboten einen Finanzgewährleistungsanspruch gegenüber dem Staat und einen vorrangigen Anspruch auf Frequenzen unter dem Hinweis auf die Grundversorgung bescheinigen.

Angesichts der ARD-Forderung nach rechtlich abgesicherter Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Jugendprogramme wirft der APR-Vorsitzende der medienpolitischen Schrift des NDR ein fragwürdiges Wettbewerbsverständnis vor. "Wir Privaten müssen das Geld für unsere Angebote am Markt verdienen. Die ARD greift in den Gebührentopf und setzt stromlinienförmige Programme dagegen. Das ist eine wirtschaftliche und auch eine publizistische Wettbewerbsverzerrung."

Zurecht greife das im Auftrag des NDR geschriebene Gutachten die Diskussion um den öffentlich-rechtlichen "Funktionsauftrag" auf. Der könne aber nicht darin liegen, mit Gebührengeldern schlechte Kopien der Privatprogramme zu machen, über deren Inhalte man sich zugleich negativ äußert. Der Funktionsauftrag des Anstaltsfunks liegt für Kuchenreuther vielmehr in denjenigen Programmformen, die am Markt allein nicht finanzierbar sind.

Die APR vertritt die Interessen von vorwiegend lokalen und regionalen Hörfunkveranstaltern in Deutschland.