Pressemitteilung

DAB-Pilotprojekte

Privatradios fordern Wettbewerbschancen bei DAB-Pilotprojekten

11. April 1995

"Die Privatradios dürfen bei der Ausgestaltung der DAB-Pilotprojekte nicht unter die Räder kommen", mahnt Hans Kuchenreuther, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), die die Interessen vorwiegend lokaler und regionaler Hörfunkveranstalter vertritt. Die gegenwärtig geschaffenen Strukturen bei den Versuchsprojekten könnten langfristige Wettbewerbsnachteile zu Lasten der Hörfunkunternehmen nach sich ziehen. Dies gelte um so mehr, als die Pilotprojekte Teil der DAB-Einführungsstrategie seien und ernsthaft niemand an eine Rückholbarkeit der Millioneninvestitionen denke.

"Die privaten Unternehmen sind die einzigen, von denen Risikokapital abverlangt wird", rechnet Kuchenreuther vor. Die Endgeräteindustrie, deren globales industriepolitisches Interesse Anlaß für die forcierte DAB-Politik ist, würde mit staatlichen Mitteln bezuschußt. Die Landesmedienanstalten verwendeten Gelder, die sie von der Infrastrukturförderung der bestehenden Rundfunkangebote abziehen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten meldeten ihren Bedarf bei den Gebühren an. Die Telekom rechnete ihre Kosten samt Zins und Zinseszins in die Nutzungsentgelte ein, die sie zukünftig von den DAB-Programmveranstaltern eintreiben wird. "Nur von den Privaten wird erwartet, daß sie auf eigenes Risiko und ohne Absicherung tätig werden."

Erschwerend kommt nach den Worten Kuchenreuthers hinzu, daß die Privaten bei der Steuerung der Projekte nicht berücksichtigt werden. Die Projektlenkung erfolge regelmäßig durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Aufsichtsbehörden über den Privatfunk, die beide keinerlei wirtschaftliches Risiko tragen. Völlig unerträglich sei, wenn die Medienpolitik davon ausgehe, daß private Unternehmen sich bei diesen Lenkungsgremien um die Zulassung zu den DAB-Projekten bewerben müßten. "Der öffentlich-rechtliche Konkurrent schaut zuerst in die vertraulichen Bewerbungsunterlagen des privaten Antragstellers, um dann über den eigenen Konkurrenten zu entscheiden. Den zukünftigen Wettbewerb im dualen Rundfunk haben sich die privaten Hörfunker eigentlich anders vorgestellt".

Die APR fordert auch für die Pilotprojekte klare Rechtsgrundlagen, die die Wettbewerbsneutralität innerhalb des dualen Rundfunks wahren und gleichzeitig für alle Marktbeteiligten Rechtssicherheit schaffen. Beschlüsse in Lenkungsgremien könnten die vom Bundesverfassungsgericht auch für Pilotprojekte geforderte positive Ordnung des Rundfunks durch Gesetz nicht ersetzen.