«Wettbewerbsneutrale Einführung des digitalen Hörfunks im dualen Rundfunksystem»
25. November 1993
Vor dem Hintergrund der programmlichen Anforderungen der Rundfunkfreiheit soll im "EMR-Dialog" die Einführung des digitalen Hörfunks (DAB) am 27. Januar 1994 in Köln diskutiert werden. Die Veranstaltung unter dem Titel "Wettbewerbsneutrale Einführung des digitalen Hörfunks im dualen Rundfunksystem" wird vom Institut für europäisches Medienrecht (EMR) und der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) durchgeführt.
Tiefgreifende Veränderungen durch die DAB-Einführung sind absehbar. Sie betreffen nicht nur die Sendetechnik, sondern vor allem die publizistische und wirtschaftliche Wettbewerbssituation der privaten Veranstalter und der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Das bisherige Lizenzierungsinstrumentarium der Landesmedienanstalten reicht für DAB nicht aus. Es handelt sich bei DAB-Hörfunk um digital übertragene Zahlenreihen, aus denen ein Chip im Endgerät Töne zusammenbaut. Bei entsprechend abgeänderten Endgeräten ist ebensogut Bildübertragung, Textübertragung oder andere Datenübermittlung möglich. Es ist absehbar, daß Rundfunk und Individualkommunikation sich technisch in DAB angleichen. Eine nächste Runde des Bund-Länder-Streits ist vorprogrammiert. Reine Datenübertragung ist rundfunkrechtlich nicht lizenzierungspflichtig. Wo die Grenze zum publizistisch relevanten Medium liegt, das lizenziert und beaufsichtigt werden muß, ist offen.
Gemeinsame Veranstaltung von EMR und APR will diese bislang in der DAB-Diskussion vernachlässigten Aspekte behandeln. Es wird auch der Frage nachgegangen, welche verbindlichen Vorgaben das europäische Fernmelderecht der DAB-Systemeinführung in Deutschland macht.
Die Frage ist insbesondere bei Multimedia-Angeboten der sogenannten Mehrwertdienste, die neben den Hörfunkangeboten verbreitet werden sollen, relevant.