Pressemitteilung

«Moderne Regulierung für mehr Rechtssicherheit»

www.zukunft-privatfunk.de

15. November 2019

"Gestalten, nicht verwalten" nennt Dr. Edmund Stoiber die medienpolitische Grundprämisse auch für die Zukunft. Die Digitalisierung habe die Angebote von Medieninhalten potenziert mit enormen Auswirkungen auf unser gesamtes Leben. Heute wie schon bei der Einführung des Privatfunks vor 35 Jahren stehe man vor dem gleichen Problem: Die Institutionen liefen diesem dynamischen Wandel hinterher. Als Vorsitzender des Beirats von Pro7Sat.1 begrüßt Stoiber den neuen Medienstaatsvertrag. Es bestehe aber weiterhin dringender Handlungsbedarf.

Wir müssten die Kontrolle über den digitalen öffentlichen Raum wiedergewinnen etwa durch Klarnamenpflicht in sozialen Medien, um im Interesse der Demokratie Hetze im Netz wirksam unterbinden zu können. Die Plattformen und die Nutzer müssten dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Auch sei es ein großes Versäumnis der Medienpolitik, dass private Anbieter für die Förderung von Public Value kämpfen müssten. Nach wie vor könne zudem keine Rede davon sein, dass gleiche Spielregeln für alle Anbieter gelten, auch wenn der neue Medienstaatsvertrag Intermediäre stärker in die Pflicht nehme. Die Finanzierungsmodelle bedürften der Liberalisierung, überholte Restriktionen seien abzuschaffen wie etwa zeitliche Limitierung oder das Verbot regionaler Werbung für TV-Sender. Besonderes Gewicht legt Stoiber auf die Klarheit und Rechtssicherheit für die Anbieter. Hier ansässige Anbieter müssten die Chance haben, sich gegen international aufgestellte Unternehmen zu behaupten. "Unsere Medienhäuser haben sich als überaus relevanter Konjunkturfaktor erwiesen und erfüllen über ihren Informationsauftrag wichtige gesellschaftliche Funktionen".

Stoiber äußert sich in einem Beitrag auf der Plattform "zukunft-privatfunk.de" der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR). APR-Vorsitzender Olaf Hopp dankte Stoiber für das Plädoyer, dass die Medienpolitik heute genauso vorausschauend und so mutig sein solle, wie bei der Einführung des Privatfunks. Die Komplexität der Regelungsaufgabe sei nicht mit der Feinjustierung an kleinsten Schräubchen zu bewältigen. Notwendig sei eine Rückbesinnung auf Grundsätze der Informations- und Medienfreiheiten einerseits und die Aufgabe des Staates, dies durch einen weit gesteckten Rahmen abzusichern. Die Sicherung sei erforderlich gegenüber den internationalen Plattformen einerseits, aber auch im Hinblick auf die Überlebensfähigkeit lokaler und regionaler journalistischer Angebote.

Die Website www.zukunft-privatfunk.de wurde im Juli 2019 von der APR ins Leben gerufen. Bisher haben die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab, die Intendantin des MDR Prof. Dr. Carola Wille, die Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tabea Rößner sowie der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie Dr. Florian Drücke Expertisen publiziert.

Release 15. November 2019, 9:00 - OR