Pressemitteilung

Urteil des BverfG zum Rundfunkbeitrag

"Nebeneinander von Anstalten und Privaten ausgestalten".

18. Juli 2018

"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist Anlass und Grundlage, dass die Länder die Ordnung für die elektronischen Massenmedien bewusster austarieren", ist die Schlussfolgerung für den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk, Felix Kovac, aus der heutigen Entscheidung zum Rundfunkbeitrag. So habe das Gericht hervorgehoben, dass die Angebote der Anstalten unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen "über die Standardformate von Sendungen für das Massenpublikum hinaus" zusammengestellt werden sollen. Das Nebeneinander von privaten und öffentlich-rechtlichen Angeboten sieht das Gericht positiv. Aus dem Blickwinkel journalistisch gemachter Angebote seien die Aussagen des Gerichtes zu Online-Plattformen, Suchmaschinen und "nicht-publizistischen Anbietern ohne journalistische Zwischenaufbereitung" mit Aufmerksamkeit zu analysieren. Kovac liest die entsprechenden Passagen der Entscheidung als Auftrag an den Gesetzgeber, journalistisch-redaktionelle elektronische Angebote insgesamt abzusichern und das Nebeneinander beider Teile des dualen Rundfunksystems so auszugestalten, dass Anstalten und Anbieter mit ihrer jeweiligen – im Wortlaut der Entscheidung – "Eigenrationalität" bestehen können. "Insofern stärkt die heutige Entscheidung journalistische elektronische Angebote insgesamt", so Kovac abschließend.

Release 18. Juli 2018, 13:45 - OR