Pressemitteilung

Lehren aus der UKW-Diskussion: TKG muss ergänzt werden

APR unterbreitet konkrete Vorschläge zum Schließen der Gesetzeslücke.

25. Juni 2018

Die Erleichterung über die Grundsatzeinigung im UKW-Antennenstreit hat sich bei der Klausursitzung des APR-Vorstandes (Schiwelowsee, 22. Juni 2018) mit der Sorge gemischt, wie zukünftig der verantwortungsvolle Umgang mit den Vertriebswegen für Rundfunk sichergestellt werden kann. "Es geht nicht nur um UKW, sondern um jegliche Infrastruktur wie beispielsweise das terrestrische Antennenfernsehen oder das digitale terrestrische Radio", so der APR-Vorsitzende Felix Kovac. Nach Auffassung der Interessenvertretung des privaten Hörfunks in Deutschland fehlt es an gesetzlichen Absicherungen, wie sie bei anderen Infrastrukturen etwa im Energiesektor vorhanden sind. Die APR schlägt eine rasche Ergänzung und Klarstellung des TKG in drei Punkten vor:

  • Der Anwendungsbereich des TKG wird ausdrücklich auf Betreiber von zu Telekommunikationsnetzen zugehörigen Einrichtungen ausgedehnt.
  • Aufwendungen, die auf einem Wechsel in der Person des Betreibers – etwa durch Eigentumsübertragung – beruhen, werden nicht bei den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL) im Rahmen der Entgeltregulierung berücksichtigt.
  • Die Stilllegung von Infrastrukturen bedarf der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.

Die Vorschläge zielen darauf, nicht nur die Telekommunikationsdienstleistung sondern auch die dafür notwendigen Infrastrukturen einzubeziehen, wenn es um die Absicherung des Zugangs und die Preisregulierung geht, die das TKG als spezifisches Sonderkartellrecht bewirken will. Es soll wirksam ausgeschlossen werden, dass der Verkauf oder sonstige Tatbestände, die Infrastrukturen in andere Hände geben, als solche Grundlage einer Preiserhöhung sein können, wie das beispielsweise für Infrastrukturen der Gasversorgung längst geregelt ist. Auch die Stilllegung notwendiger Infrastrukturen soll von einer Genehmigung abhängig gemacht werden, was beispielsweise im Eisenbahnnetz längst geregelt ist. "Die bisherigen Regeln für die wichtigen Vertriebswege von Rundfunk haben ganz offensichtlich Regelungslücken, die in anderen Bereichen nicht bestehen, so dass die Flucht aus der Regulierung zum Nachteil der Radioveranstalter und der Hörer möglich war", so Felix Kovac.

Erfreut zeigt sich der APR-Vorstand von der Wertschätzung, die das Medium Radio und der Vertriebsweg UKW durch die politische Unterstützung in den zurückliegenden Wochen erfahren hat. "Ohne die Hilfe von Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum auf Seiten des zuständigen Bundes und ohne die Hilfe von Staatssekretärin Heike Raab für den Länderkreis hätte ein dauerhafter Schaden gedroht", so die Befürchtungen der APR. Der Vorstand dankt Herrn Bundesminister a.D. Friedrich Bohl sowie dem Präsidenten und den zuständigen Mitarbeitern der Bundesnetzagentur für ihre fachkundige Vermittlungstätigkeit. "Alle Beteiligten haben Radio als besonderes Medium verstanden und die Bedeutung von UKW für die Versorgung der Bevölkerung erfasst", so Felix Kovac abschließend.

Release 25. Juni 2018, 00:00 - OR