Rezipienten erwarten Programme zeitversetzt im Internet
28. April 2010
Radiohörer sehen es inzwischen als selbstverständlich an, dass sie im Internet zeitversetzt einzelne Sendungen und Themen zum Nachhören finden. Das Urheberrecht steht dem allzu oft im Wege, kritisiert die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) in einem Positionspapier.
"Unsere Mitgliedsstationen sind im Internet gut aufgestellt. Von ansprechenden Websites über neue Internetradios bis hin zu den von der APR unterstützten iPhone-Applikationen reicht die Palette", beschreibt APR-Vorsitzender Felix Kovac das Engagement des Privatradios im Internet. "Den Hörern darüber hinaus einzelne Beiträge und Sendungen im Internet zum Nachhören verfügbar zu machen, scheitert am Anspruch der Tonträgerindustrie, sobald ein paar Sekunden Musik zu hören sind", bedauert Kovac. Dabei gehe es den Radiostationen nicht darum, einzelne Musikdateien zum Download bereitzustellen. "Unsere Programme wirken eher als Werbung für Tonträger, sie ersetzen auch im Internet nicht den Verkauf von CDs oder den Download von Musik aus legaler Quelle", so Kovac.
Die APR-Mitgliederversammlung fordert vom Bundesministerium der Justiz, beim nächsten "Korb" der Modernisierung des Urheberrechts die Position der Radioanbieter im Internet mit der Rechtslage bei der klassischen Sendung in Einklang zu bringen. Bei linearen Angeboten haben die Tonträgerhersteller und Künstler kein Verbotsrecht sondern einen Vergütungsanspruch gegenüber den Sendern. In der Praxis kassiert die GVL alleine von den Privatradios im Jahr zwischen 22 und 25 Mio. € als Abgeltung der Leistungsschutzrechte der Künstler und Tonträgerhersteller. Die GEMA erhält zusätzlich für die Urheberrechte der Komponisten und Texter einen jeweils etwas darüber liegenden Betrag.
Für die reine Zweitverwertung von Musik, wie sie für die Nutzung im Radio typisch ist, fordert die APR auch für die Onlinenutzungen eine praktikable Lösung. "Wir stellen nicht in Abrede, dass Künstlern und Tonträgerherstellern eine angemessene Vergütung zusteht. Ein Verbotsrecht greift aber in unsere Programmhoheit ein", so Kovac. "Wir können ja schlecht unterschiedliche Versionen von Sendungen und Beiträgen erstellen, einmal für das lineare Programm und das andere Mal für die Internetnutzung."
Das Positionspapier der APR ist an anderer Stelle im Wortlaut dokumentiert.