Pressemitteilung

Webportale greifen unrechtmäßig auf Radio-Streams zu

"Geschäftsmodelle zu Lasten Dritter"

10. Oktober 2008

"Geschäftsmodelle zu Lasten Dritter" wirft die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) als Interessenvertretung privater Radioanbieter einer wachsenden Zahl von Internet-Portalen vor. Es handelt sich um Fälle, in denen die Streams von Radioanbietern in die Webseiten Dritter eingebunden werden. "Anbieter schrecken nicht einmal vor offenkundiger Markenrechtsverletzung zurück", kommentiert der APR-Vorsitzende Felix Kovac angesichts der Übernahme selbst von Senderlogos ohne Genehmigung.

Die APR hebt hervor, dass den Programmveranstaltern als Sendeunternehmen ein eigenständiges Leistungsschutzrecht an ihrem Signal durch das Urheberrechtsgesetz garantiert wird. Wer ungefragt Webstreams der Radiostationen zur Grundlage eigener Geschäftsmodelle mache, Werbung drum herum verkaufe und laut darüber nachdenke, die gestreamten Radioprogramme mit eigener Werbung zu unterbrechen, greift in das geschützte Signalrecht der Programmveranstalter ein. "Solche Geschäftspraktiken sind nur dann zulässig, wenn man die Signalrechte von den Programmveranstaltern eingekauft hat" betont Kovac. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Kabelnetzbetreiber, die für die Weiterleitung bestehender Radiosignale im Kabelnetz an die Programmveranstalter eine Vergütung zahlen.

Sittenwidrig sind in Kovacs Augen zudem Geschäftspraktiken, bei denen Dritte die Streams in eigene Geschäftsmodelle einbauen, ohne die Radioveranstalter angemessen zu vergüten und dabei zugleich die Verbreitungskosten den Radioanbietern aufzubürden. "Für jeden genutzten Stream zahlen bekanntlich die Radioanbieter die Verbreitungskosten im Internet", erläutert Kovac und verweist darauf, dass es nicht angehen könne, dass Dritte die Werbung um die Radiosignale herum verkaufen, die Programmkosten für das Signal ignorieren und die Verbreitungskosten im Internet von den Programmveranstaltern bezahlen lassen.

Die APR kündigt an, ihre Mitglieder auf die Rechtslage hinzuweisen und bei der Durchsetzung von Rechten gegenüber Internetbetreibern zu unterstützen.