Pressemitteilung

Digital Radio

Steht die ARD zum Digital Radio trotz Gebührenkürzung durch die KEF?

14. September 2007

"Die ARD und das Deutschlandradio müssen erklären, ob sie unverändert zur Digitalisierung des Hörfunks stehen, auch wenn die KEF die Mittel dafür streicht", fordert die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR). Hintergrund sind Berichte, wonach die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die Bedarfsanmeldung der Anstalten für das Digital Radio von 140 Mio. Euro auf 15 Mio. Euro zusammenstreichen wird. Bevor noch im September die Länder erstmals über die Bedarfsanmeldung für Frequenzen bei der Bundesnetzagentur diskutieren, sollte geklärt sein, ob es bei einem Teil des dualen Rundfunks den Bedarf überhaupt noch gibt.

Ohnehin erscheint es der APR fraglich, ob die KEF die Befugnis hat, eine Technologie für die Gattung Hörfunk zu stoppen, die von den privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern bei allem Disput im Detail für notwendig angesehen wird. Gerade aus der Begründung der jüngsten Gebührenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich für die APR, dass die KEF eine solche Befugnis nicht hat. Industriepolitische Entscheidungen über einen digitalen Hörfunkstandard sind nach Auffassung der APR nicht Sache der KEF, zumal die Kommission nicht als einseitige Förderin des DVB-Standards erscheinen sollte.

Die APR steht zum Konzept des "Big Bang" für das digitale Radio im neuen Standard. "Das bedeutet, dass private und öffentlich-rechtliche, dass deutschlandweite, landesweite und regionale Programme zeitgleich als attraktives Angebot für den Hörer an den Start gehen", bekräftigt die APR abschließend.