Die APR befürchtet einen «Vertrag zu Lasten Dritter» beim angekündigten Verkauf des Telekom-Sendernetzbetriebs
2. März 2007
Die Monopol-Sendernetzbetreiberin T-Systems Media & Broadcast steht zum Verkauf. Die Deutsche Telekom AG als Konzernmutter hat am 1. März 2007 in einer Pressemitteilung angekündigt, sich von "nicht-strategischen Geschäftseinheiten" zu trennen und in diesem Zusammenhang die Sendernetzbetreiberin genannt. "Diese Entwicklung wird für die deutsche Hörfunklandschaft derzeit nicht überschaubare Konsequenzen haben", befürchtet der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) Felix Kovac. "Da werden nicht nur Unternehmensteile verkauft, sondern in erster Linie die Kundenbeziehungen zu den privaten Hörfunksendern in Deutschland." Die Telekom sei Monopolanbieterin für UKW-Sender. Und dieses Monopol sei rechtlich bestens abgesichert, denn die Frequenzen sind auf lange Jahre vom Bund nach dem Telekommunikationsgesetz zugeteilt. Die von den Landesmedienanstalten den Privatradios erteilten Lizenzen betreffen nur die Programmseite. Der Radioanbieter muss also mit der Telekom einen Vertrag abschließen, eine Wahl hat er nicht. "Wir befürchten ein Geschäft zu Lasten Dritter, nämlich der privaten Radioveranstalter", formuliert Kovac die Sorgen der Branche.
Die APR erwartet, dass private Investoren als Sendernetzbetreiber sich genauso wenig an medienpolitische Vorgaben gebunden fühlen, wie die Kabelnetzbetreiber nach ihrem Ausverkauf aus dem Telekom-Konzern. Die Interessenvertretung von Privatradios in Deutschland fordert daher, die jüngste Telekom-Ankündigung zum Anlass zu nehmen, mehr Wettbewerb beim Sendernetzbetrieb zu fördern. So müssten die Radioanbieter nicht nur die medienrechtlichen Lizenzen für ihre Frequenz erhalten, sondern auch die telekommunikationsrechtliche Frequenzzuteilung. "Nur das versetzt uns in die Lage, den Sendernetzbetrieb entweder selbst zu organisieren oder uns einen technischen Dienstleister auszusuchen", formuliert Kovac das Ziel. Aus Anlass eines Verkaufs des Monopolbetreibers müssten die alten Frequenzzuteilungen überprüft werden, ein neuer Investor dürfe sich nicht auf die an den Telekom-Konzern vergebenen Rechtspositionen berufen dürfen.
Die APR erinnert in diesem Zusammenhang, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Mehrzahl der Fälle seine Sender selbst betreibt und damit sowohl medienrechtlich wie auch telekommunikationsrechtlich alleine zuständig ist. "Die Privatisierung des Sendernetzbetriebs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss vorangetrieben werden", fordert Kovac, "denn so könnte der Wettbewerb gefördert werden".
Soweit für die von der APR vertretene Position Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes notwendig sind, müsse der Bundesgesetzgeber rasch handeln - "auch wenn das dem Bundesfinanzminister als Großaktionär der Telekom nicht passen sollte", formuliert Kovac mit Blick auf die Verantwortung des Bundes für die Infrastruktur im Rundfunkbereich, die er selbst in den 80er-Jahren noch unter einem Bundespostminister geschaffen hatte.