Pressemitteilung

Musikquote im Radio

Staatsminister Erwin Huber spricht sich gegen eine gesetzliche Radioquote aus

12. Mai 2005

"Nur noch einige in der politischen Steinzeit in Berlin glauben an eine gesetzliche Quote", sagte der bayerische Medienminister Erwin Huber in einer Diskussion auf der Mitgliederversammlung 2005 der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) am 10. Mai 2005 in Augsburg. Solche Regelungen seien ohnehin Ländersache und mit Bayern im Rundfunkstaatsvertrag nicht zu machen. Huber forderte die Radiomacher und Tonträgerindustrie auf, für mehr musikalische Vielfalt im Radio zu sorgen. Einige neue deutsche Titel auch in der Primetime würden die Einschaltquoten nicht gleich zerstören. Es habe sich schon viel getan, seit in Bayern die Beteiligten in mehreren Treffen am Runden Tisch in der Staatskanzlei sich auf praktische Schritte verständigt haben. Thomas Anders hatte als Künstler in der Diskussion "persönliche Probleme mit einer Quote" formuliert, aber ebenso gefordert, dass Künstler nicht ausschließlich mit den Mitteln des Musikresearch bewertet werden. Für Radio-Berater John Mönninghoff waren solche Umfragen eine Abstimmung unter den Hörern darüber, was sie von einem Song halten. Der Justitiar der Phonoverbände Dr. Thorsten Braun hatte erkennen lassen, dass die Tonträgerindustrie die Forderung nach einer Quote zwar nicht fallen lässt, aber mit der gemeinsamen Suche nach mehr musikalischer Vielfalt durch alle Beteiligten zufrieden ist: "Der Weg dazu ist nebensächlich." Felix Kovac, Vorsitzender der APR, hielt es für wichtig, dass die Radiomacher und die Tonträgerhersteller die weiteren Schritte gemeinsam und mit wechselseitigem Verständnis für die Nöte des jeweils anderen unternehmen.

Einen schärferen Blick für die Besonderheiten der lokalen und regionalen und elektronischen Medien fordert die Mitgliederversammlung der APR von der EU-Kommission in Brüssel. Der Vorschlag einer Dienstleistungsrichtlinie, die in ihren Erwägungsgründen die Marktöffnung für Rundfunk und Glücksspiel in einem Punkt abhandele, lasse vermuten, dass die Besonderheiten des Rundfunks, zumal des lokalen und regionalen Radios nicht bedacht sind. Die APR vertritt vorwiegend die Interessen lokaler und regionaler Anbieter. Notwendig ist nach der Auffassung der APR-Mitgliederversammlung eine Bereichsausnahme bei der Dienstleistungsrichtlinie für den Rundfunk. Kritisch seien auch die Pläne zu bewerten, die europäische Fernsehrichtlinie zu einer "Content-Richtlinie" umzuformen. "Brüssel darf nicht den Fehler wiederholen, den die Bundesländer beim Rundfunkstaatsvertrag gemacht haben" warnt der APR-Vorsitzende Felix Kovac. Der Rundfunkstaatsvertrag sei im Wesentlichen nur der Überschrift nach auch für das Radio anwendbar, inhaltlich sei er auf das nationale Fernsehen zugeschnitten.

Mit Sorge betrachtete die APR-Mitgliederversammlung schließlich Software-Angebote, mit denen nach den Eigenanpreisungen im Internet "sogar die Oma" Radiosignale in einzelne Musiktitel zerlegen und als MP3-Files abspeichern könne. "Ein Radioprogramm ist kein Steinbruch, aus dem man sich beliebig Bestandteile herausbrechen kann" betonte Kovac mit Blick auf die erheblichen Aufwendungen der Sendeunternehmen bei der Formatierung ihrer Programme. Die Radioanbieter seien in ähnlicher Weise betroffen wie die Tonträgerindustrie. Die APR beabsichtigt, auf den Bundesverband der phonografischen Wirtschaft zuzugehen, um im gemeinsamen Interessen nach Lösungen zu suchen.