Pressemitteilung

Ausbildungsplatzabgabe

Nichtberücksichtigung von Volontärstellen belastet private Rundfunk-sendeunternehmen unangemessen

19. April 2004

Die Verbände des privaten Rundfunks Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) und Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) teilen die Skepsis der Wirtschaft an einer beabsichtigten Ausbildungsplatzabgabe.

In einer Stellungnahme an den Vorsitzenden der SPD-Fraktion Franz Müntefering und die bildungspolitischen Sprecher der Regierungsko-alition haben die Verbände appelliert, von der geplanten Regelung Ab-stand zu nehmen. Der bisherige Entwurf der Bundesregierung sieht vor, bei der Ermittlung einer Ausbildungsquote von Unternehmen nur Aus-bildungsplätze im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerk-sordnung oder bundeseinheitlicher Regelungen zu berücksichtigen. Volontäre sollen dagegen nicht unter diese rechtliche Regelung fallen. Hiergegen haben sich die Verbände ausgesprochen und fordern, bei der Bemessungsgrundlage für diese Abgabe auch die zahlreichen Volontär-sausbildungsplätze, die die privaten Medienunternehmen anbieten, mit einzubeziehen.

VPRT-Geschäftsführerin Ursula K. Adelt: "Die vorgesehene Regelung bedeutet eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der Medienunterneh-men. Ihre Ausbildungsbemühungen im Volontärsbereich werden von dem beabsichtigten Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Die privaten Fernseh- und Hörfunksender unternehmen erhebliche Anstrengungen, um jungen Menschen den Einstieg in den Beruf des Journalisten und Redakteurs durch eine qualifizierte Berufsausbildung zu ermöglichen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Ausbildungsplätze anders behandelt werden sollen, als ebenfalls von den Medienunternehmen angebotene Ausbildungsplätze als Mediengestalter Bild-/Ton, Kauf-mann für audiovisuelle Medien oder Fachinformatiker."

Die Verbände weisen zudem daraufhin, dass Volontärstellen bei der vorgesehenen Regelung zwar als Ausbildungsplätze unberücksichtigt bleiben, als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aber bei der für die Ermittlung individueller Ausbildungsquoten maß-geblichen Zahl der Gesamtbeschäftigten eines Unternehmens mitgezählt werden sollen. Dieses führe zu einer doppelten Benachteiligung der betroffenen Unternehmen, so APR-Geschäftsführer Dr. Stephan Ory.

Die Verbände verweisen auf die zahlreichen über die Volon-tärsausbildung hinausgehenden Aktivitäten zur journalistischen Ausbildung, etwa durch die Unterstützung von Journalistenschulen, Radio-, Film- und TV-Akademien, der Hörfunkakademie in Dortmund, der Medienpraxis (Radio und TV) in Bayern und vielen anderen Initiativen zur Aus- und Weiterbildung in der Medienwirtschaft. Diesem umfassenden und freiwilligen Engagement für eine qualifizierte Journalisten-Nachwuchsausbildung würde mit der vorgesehenen Sonderbelastung der betroffenen Unternehmen durch den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht Rechnung getragen.