Pressemitteilung

Gebühren für UKW-Frequenzen behindern Entwicklung des Radios

APR-Mitgliederversammlung auch zu Urhebervertragsrecht, Künstlersozialversicherung, Betriebsverfassung.

31. Januar 2001

"Die Entwicklung des Radiomarktes wird von der Bundesregierung mit ihrer Gebührenverordnung für Frequenzen behindert", befürchtet die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) [am 30. Januar 2001 in München]. Die Organisation vertritt vorwiegend lokale und regionale Radiounternehmen. Den Radioveranstaltern gegenüber sieht sich die Deutsche Telekom AG als Sendernetzbetreiber immer öfter gehindert, Wünschen nach einer Optimierung der Programmversorgung nachzukommen. Grund ist, dass auch geringfügige Änderungen zu einer Gebührenrechnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post führen, als sei eine Frequenz erstmals neu zugewiesen worden. Die Behörde ist durch eine Gebührenverordnung der Bundesregierung gebunden. Die APR-Mitgliederversammlung appelliert an die Bundesregierung, die Verordnung kurzfristig zu ändern. "Die derzeitige Rechtslage behindert die Medienpolitik der Länder und die Anstrengungen der Programmanbieter für eine bessere Versorgung der Zuhörer mit Programmen" stellt der für weitere zwei Jahre wiedergewählte APR-Vorsitzende Hans Kuchenreuther fest.

Die APR-Mitgliederversammlung warnte in diesem Zusammenhang die Telekom davor, die Entgelte für die UKW-Sender überproportional zu erhöhen. "Gemeinsam mit der Telekom wollen wir den Umstieg zum digitalen Radio", hebt Kuchenreuther hervor. "Die notwendigen Investitionen sind aber nur dann zu finanzieren, wenn die wirtschaftliche Basis des heutigen UKW-Radios vom Senderbetreiber nicht in Frage gestellt wird".

Die APR-Mitgliederversammlung wandte sich gegen die Pläne, ein Urhebervertragsrecht einzuführen, wie es ein "Professorenentwurf" der Bundesregierung vorschlägt. "Wir sind nicht gegen ein Urhebervertragsrechts und auch nicht gegen eine angemessene Vergütung der Journalisten und übrigen Urheber unserer Branche", hebt Kuchenreuther hervor. Die Branchenübung beim Privatradio mache ein solches Gesetz zwar nicht notwendig, gleichwohl diskutiere man mit der Bundesjustizministerin über Regelungen, die allerdings die Vertragsfreiheit der Beteiligten nicht einschränken dürfen und die Tarifautonomie beachten müssen.

Mit großem Interesse verfolgt die APR die laufende Novellierung der Künstlersozialversicherung. Sie begrüßt, dass ein Mißbrauch der Künstlersozialkasse ausgeschlossen werden soll. Ebenso begrüßt die APR, dass es abgabepflichtigen Verwertern unmöglich gemacht werden soll, sich der Zahlungspflicht zu entziehen. Die APR weist darauf hin, dass die Radioanbieter seit ihrem Bestehen Künstlersozialabgaben auf die Honorare der freien Mitarbeiter zahlen. Die APR erwartet vom Gesetzgeber zugleich aber auch Verwaltungsvereinfachungen bei der sozial-rechtlichen Absicherung freier Mitarbeiter, wozu die APR mit den übrigen Medienverbänden dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales konkrete Vorschläge übermittelt hat.

Schließlich hat die APR-Mitgliederversammlung die Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes diskutiert. Sie fordert den Bundesarbeitsminister auf, die vielfältigen neuen Vorschriften, die zu einer Bürokratisierung gerade bei kleinen Unternehmen führen, wie es die Radioveranstalter typischerweise sind, zu überdenken. "Der Referentenentwurf überträgt Regelungen, die sich schon im industriellen Bereich nicht bewährt haben, nun auf kleine Betriebe mit einer völlig anderen Unternehmenskultur", kritisiert Peter Heinzmann, Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses der APR. Dort, wo im Privatradio Betriebsräte bestehen, werde vertrauensvoll mit ihnen zusammengearbeitet. "Neuer Formalismus und bürokratisches Gehabe erschweren den Beteiligten in den Betrieben das Geschäft erheblich".