Literaturhinweis

Digital Markets Act

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Gute Erklärung von Ziel und Inhalt DMA - deutsche Perspektive in englischer Sprache.

21. Oktober 2024

Rupprecht Podszun (Hrg.), Digital Markets Act - Kommentar, Verlag C.H.Beck, München 2024, 190,00 €.

Der klassische Kommentar zu den einzelnen Vorschriften des Digital Markets Act (DMA), wie deutsche Juristen ihn lieben, hier wird ihnen geholfen, hier werden Rechtsnormen erklärt, eingeordnet und Zusammenhänge offengelegt. Der vorliegende Kommentar ist auch von deutschen Juristen geschrieben - auf englisch. Man will die weitere wissenschaftliche Diskussion auf europäischer Ebene ansprechen, bei der Rechtsdurchsetzung registriert werden und sicherlich auch in der Rechtsprechung wahrgenommen werden. Die Mühe, die Arbeit in englischer Sprache vorzulegen, ist das allemal wert.

Nach wie vor hat man den Eindruck, dass der DMA vielfach als Wundermittel gegen Online-Plattformen verstanden wird. Die Pflichten der Plattformen wie etwa der Datenzugang für die Geschäftspartner zum Beispiel sind aus Sicht auch kleiner Anbieter wesentlich, wenn es um diejenige Plattform geht, die gerade für sie wichtig geworden ist und nicht durch andere Plattformen ersetzt werden kann - Radio zu Alexa ist eine solche Konstellation. Bevor man sich aber auf die Segnungen des DMA berufen kann, muss die betroffene Plattform ein "Gatekeeper" sein und der betroffene Dienst einen "Core Platform Service" darstellen. Soweit man auf die normierten Schwellenwerte abstellt, ist das alles sehr hoch gegriffen. Soweit man auf die abstrakte Beschreibung und die Einordnungsmöglichkeiten der Kommission abstellt, muss unter anderem immer noch ein signifikanter Einfluss auf den Binnenmarkt vorliegen.

Die Kommentierung erklärt das gerade für den mit der deutschen Rechtsordnung vertrauten Leser gut, denn sie stellt den Mechanismus des DMA dem deutschen Kartellrecht gegenüber. Dort geht es im Einzelfall um die Bestimmung von Märkten und Untersuchung von Marktbeherrschung. Die starren Regeln des DMA lösen sich von dieser Einzelfallbetrachtung und wählen einen abstrakteren Ansatz. Man hat den Eindruck, dass manche Branche in ihrer Not gegenüber den für sie maßgeblichen Plattformen sich sozusagen eine Mischung aus beiden Modellen vorstellen und das auf einem vor allem deutlich geringerem Niveau der Schwellenwerte.

Die Kommentierung wird den Erwartungen, die man an solche Werke hat, in vollem Umfang gerecht. Es wird fleißig systematisiert und erläutert und (eher sparsam) Position bezogen. Aber irgendetwas fehlt, wenn man das mit anderen Kommentaren vergleicht. Es ist auffällig: Rechtsprechung fehlt. Es wird noch einige Jahre dauern, bis die Fälle beim EuGH angekommen sein werden, die dem Gericht die Möglichkeit bieten, Streitfragen und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Das gilt im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Gatekeeper und ihre Dienste gerade dann, wenn sie den starren Regelungen nicht unterfallen und die Kommission bei der Einordnung einen Spielraum hat. Bei den Spielregeln, die zwischen den Plattformen und den werblichen Partnern gelten, wird es ebenfalls auf die Schärfung durch die Rechtsprechung ankommen.

Wir befinden uns also nach der politischen Entscheidung betreffend die neuen Spielregeln und in der ersten Phase der Anwendung. Wir wünschen uns ganz viele Rechtsstreitigkeiten und rasche Vorlagen nationaler Gerichte an den EuGH. Dass sich der vorliegende Kommentar mit der für den deutschen Rechtsanwender bekannten Perspektive in dieser Phase an der rechtlichen Diskussion beteiligt, ist sehr zu begrüßen.

Release 21. Oktober 2024, 15:46 - OR